"Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern."
(Auszug aus den Richtlinien des Kultusministeriums u. des Ministeriums f. Arbeit u. Soziales - nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes)
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